Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, die nach Betreuungsform
gegliedert, Informationen zu anfallenden Kosten und deren Übernahme enthält.
Grundsätzlich gilt:
Damit Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können,
müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse
stellen. Es erfolgt eine
Prüfung, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die zur Zahlung der
Leistungen erforderlich sind. Ein Gutachter stellt Ihren Pflegebedarf fest und
erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage Ihre Pflegekasse über eine
Pflegestufe entscheidet. Bitte beachten Sie, dass die Pflegeversicherung nur
einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Sollten Ihre eigenen finanziellen Mittel
nicht ausreichen, den Restbetrag zu zahlen, können Sie Unterstützung über das
Grundsicherungs- und Sozialamt beantragen.
Wir beraten Sie über alle Möglichkeiten der Finanzierung und helfen Ihnen bei
der Antragstellung.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Angaben übernehmen
wir keine Gewähr.
Nähere Informationen zur Pflegeversicherun
g erhalten Sie unter: www.gesetze-im-internet.de
Fotos: Marko
Greitschus/pixelio.de und fotolia.com