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Diakonie-Stationen: Schiedsverfahren beendet Diakonie-Stationen: Schiedsverfahren beendet

Diakonie-Stationen: Schiedsverfahren beendet In den vergangenen Monaten wurde in den Berliner und Brandenburger Medien immer wieder über die Vergütungssituation von Arbeitnehmern bzw. Pflegekräften in der Diakonie berichtet. In diesem Zusammenhang standen auch die Meinungsverschiedenheiten der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite der Diakonie-Stationen im öffentlichen Fokus. mehr…

 
 
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Pflegeversicherung

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Ambulante Pflege

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Leistungen, die der Sicherung der ärztlichen Behandlung dienen. Dazu zählen beispielsweise Medikamentengabe, Wundversorgung und Verbandswechsel, Injektionen, so genannte Vitalzeichenkontrollen (Blutdruck-, Pulsmessungen), das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und vieles mehr.

Grundsätzlich müssen die Einzelleistungen bei den Krankenkassen beantragt werden. Erforderlich hierfür ist eine ärztliche Verordnung, die genau beschreibt, welche Leistungen wie oft und auf Grund welcher Diagnosen erbracht werden müssen. Verordnungen häuslicher Krankenpflege – so lautet die offizielle Bezeichnung des dafür vorgesehenen Formblattes – müssen grundsätzlich von niedergelassenen Haus- oder Fachärzten ausgestellt werden. Krankenhausärzte machen in den Entlassungsbriefen an ihre niedergelassenen Kollegen Therapievorschläge, die dann von dem jeweils weiterbehandelnden Arzt bei der Verordnung berücksichtigt werden.

Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?

Damit Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Ein Gutachter stellt Ihren Pflegebedarf fest und erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage Ihre Pflegekasse über eine Pflegestufe entscheidet. Bitte beachten Sie, dass bereits für die Pflegestufe I eine erhebliche Pflegebedürftigkeit erforderlich ist.

Die Pflegekasse übernimmt für Pflegeeinsätze pro Monat Kosten in Höhe von:

  •   440 Euro für Pflegebedürftige der Pflegestufe I
  • 1.040 Euro für Pflegebedürftige der Pflegestufe II
  • 1.510 Euro für Pflegebedürftige der Pflegestufe III
  • 1.918 Euro in besonderen Härtefällen für Pflegebedürftige der Pflegestufe III

Falls Ihr Hilfebedarf nicht so ausgeprägt ist, Sie aber trotzdem unseren ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten, besteht die Möglichkeit, diese Hilfe selbst zu zahlen. Wir beraten Sie über entstehende Kosten und erstellen einen individuellen Kostenvoranschlag.

Nähere Informationen zur Pflegeversicherung erhalten Sie unter: www.gesetze-im-internet.de

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Die Diakonie-Stationen vor Ort

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