Betreutes Wohnen
Beim Betreuten Wohnen werden drei verschiedene Kostenarten unterschieden:
Kosten für Standardleistungen, für Wahlleistungen und für die Wohnung.
Zu den Standardleistungen gehören gemäß den „Grundsätzen zum
Betreuten Wohnen“, die von Anbietern und der Sozialbehörde gemeinsam vereinbart
wurden:
- Regelmäßige Sprechzeiten, in denen Sie individuell beraten werden
- Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen
- Dreimal im Jahr eine Reinigung der Fenster von außen
- Ein regelmäßiges Kultur- und Freizeitangebot
- Das Fördern von nachbarschaftlichen Kontakten und gegenseitiger Hilfe
- Gemeinschaftsräume
- Ein Hausnotrufsystem, welches ebenfalls von den meisten Einrichtungen
angeboten wird
Orientiert sich ein Anbieter an den beschriebenen Standardleistungen, so ist dafür eine Betreuungspauschale zu entrichten. Der Hausnotruf ist darin
noch nicht enthalten.
Diese Pauschalen werden immer berechnet, unabhängig davon, wie oft die
Standardleistungen in Anspruch genommen wurden. Wenn Sie nur über ein geringes
Einkommen verfügen, können die Betreuungszuschläge ganz oder teilweise
übernommen werden.
Wahlleistungen sind Serviceleistungen, die über die
Standardleistungen hinaus von den Wohneinrichtungen angeboten werden. Diese
müssen grundsätzlich privat gezahlt werden.
Auch die Kosten für Ihre Wohnung müssen Sie grundsätzlich
selbst zahlen. Wenn Ihre eigenen Mittel allerdings nicht ausreichen, können Sie
Wohngeld beantragen. Die Anbieter im Betreuten Wohnen helfen Ihnen gerne beim
Ausfüllen der Anträge und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Nähere Informationen zur Pflegeversicherun
g erhalten Sie unter: www.gesetze-im-internet.de






