Kurzzeitpflege
Für die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung übernimmt die Pflegekasse Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 1.510 Euro im Kalenderjahr für maximal 28 Tage.
Falls die tatsächlich anfallenden Kosten diesen Betrag
übersteigen und Sie für den Differenzbetrag nicht selbst aufkommen können,
helfen Ihnen die jeweiligen Einrichtungen, Anträge auf Kostenübernahme bei der
entsprechenden Sozialbehörde zu stellen.
Nähere Informationen zur Pflegeversicherun
g erhalten Sie unter: www.gesetze-im-internet.de






