Verhinderungspflege
Verhinderungspflege - wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen oder selbst erkrankt sind
Pflegende können sich bis zu vier Wochen vertreten lassen
Die Pflege eines Angehörigen ist eine aufreibende und anstrengende Arbeit. Vor allem bei stark
pflegebedürftigen Menschen hat die pflegende Person kaum noch eine Möglichkeit zu entspannen. Auf Dauer besteht so das Risiko, dass der Pflegende durch den Stress selbst physisch oder psychisch erkrankt. Auch wer Angehörige pflegt braucht Erholung. Und was macht der Pflegende im Fall der eigenen Erkrankung. Während der Zeit der Abwesenheit wird für die Pflegeperson in jedem Fall eine Vertretung benötigt.
Es gibt eine Möglichkeit zur Erholung und Genesung - die Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege bietet Pflegenden die Möglichkeit, von der Pflegekasse Geld für eine Pflegevertretung zu erhalten. Sie wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt.
Voraussetzung für die Beantragung der Verhinderungspflege ist die Zuordnung der zu pflegenden Person in eine Pflegestufe und dass die Pflegebedürftigkeit seit mindestens sechs Monaten besteht. Hauptgrund für die Verhinderungspflege ist ein Urlaub der pflegenden Person, sie kann aber auch bei einem krankheitsbedingten Ausfall der Pflegeperson beantragt werden. Pro Kalenderjahr können bis zu 28 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, der Höchstbetrag, den die Pflegekasse dafür auszahlt, sind zurzeit 1.510 Euro. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Pflegeperson durch einen professionellen Pflegedienst oder durch eine andere Privatperson vertreten lässt. Auch die Pflegestufe spielt keine Rolle.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, wenden Sie sich bitte an eine Diakonie-Station in Ihrer Nähe.

Zudem können Sie unter "Kurzzeitpflege" weitere Informationen erhalten.

