Diakonie-Stationen: Schiedsverfahren beendet
In den vergangenen Monaten wurde in den Berliner und Brandenburger Medien immer wieder über die Vergütungssituation von Arbeitnehmern bzw. Pflegekräften in der Diakonie berichtet. In diesem Zusammenhang standen auch die Meinungsverschiedenheiten der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite der Diakonie-Stationen im öffentlichen Fokus.
Hier ging es im Wesentlichen um die Umsetzung bzw. Rückführung der
Diakonie-Stationen in das Tarifgefüge (AVR) der Diakonie. Zuvor wurde
aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen 1999 eine AVR-Sonderregelung
getroffen, die vom bestehenden Tarifsystem abwich. Aufgrund der
Nichteinigung von Dienstnehmer- und Dienstgeberseite wurde ein
Schiedsverfahren notwendig.
Das Diakonische Arbeitsrecht bzw.
Tarifgefüge bietet Spielraum für Diskussionen. Der dritte Weg wird in
Frage gestellt. Die Diakonie steht im Spannungsfeld: Soziale
Dienstleistungen wirtschaftlich zu erbringen, Mitarbeiter tariflich zu
vergüten mit Rahmenbedingungen, die sich an einem Mindestlohn Pflege
ausrichten. Der Mindestlohn liegt deutlich unterhalb der in der Diakonie
gezahlten Entgelte. So sichert der jetzt gefällte Schiedsspruch den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diakonie-Stationen ihre
Vergütungen auf einem - im Vergleich zu anderen Anbietern der ambulanten
Pflege - überdurchschnittlichen Niveau.
Es wurde eine
Besitzstandsregelung eingeführt und eine Tarifanpassungszulage. Die
Tarifanpassungszulage ist auf zwei Jahre befristet. Damit wird
verhindert, dass einzelne Mitarbeiter durch die Umstellung von der
Sonderregelung auf die AVR-DWBO schlechter gestellt werden.
Kontakt:
Christiane Lehmacher-Dubberke
Pressesprecherin
Leitung Diakonie-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Diakonisches Werk
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. (DWBO)
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