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Diakonie-Stationen: Schiedsverfahren beendet Diakonie-Stationen: Schiedsverfahren beendet

Diakonie-Stationen: Schiedsverfahren beendet In den vergangenen Monaten wurde in den Berliner und Brandenburger Medien immer wieder über die Vergütungssituation von Arbeitnehmern bzw. Pflegekräften in der Diakonie berichtet. In diesem Zusammenhang standen auch die Meinungsverschiedenheiten der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite der Diakonie-Stationen im öffentlichen Fokus. mehr…

 
 
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Diakonie-Stationen: Schiedsverfahren beendet

In den vergangenen Monaten wurde in den Berliner und Brandenburger Medien immer wieder über die Vergütungssituation von Arbeitnehmern bzw. Pflegekräften in der Diakonie berichtet. In diesem Zusammenhang standen auch die Meinungsverschiedenheiten der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite der Diakonie-Stationen im öffentlichen Fokus.

Hier ging es im Wesentlichen um die Umsetzung bzw. Rückführung der Diakonie-Stationen in das Tarifgefüge (AVR) der Diakonie. Zuvor wurde aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen 1999 eine AVR-Sonderregelung getroffen, die vom bestehenden Tarifsystem abwich. Aufgrund der Nichteinigung von Dienstnehmer- und Dienstgeberseite wurde ein Schiedsverfahren notwendig.

Das Diakonische Arbeitsrecht bzw. Tarifgefüge bietet Spielraum für Diskussionen. Der dritte Weg wird in Frage gestellt. Die Diakonie steht im Spannungsfeld: Soziale Dienstleistungen wirtschaftlich zu erbringen, Mitarbeiter tariflich zu vergüten mit Rahmenbedingungen, die sich an einem Mindestlohn Pflege ausrichten. Der Mindestlohn liegt deutlich unterhalb der in der Diakonie gezahlten Entgelte. So sichert der jetzt gefällte Schiedsspruch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diakonie-Stationen ihre Vergütungen auf einem - im Vergleich zu anderen Anbietern der ambulanten Pflege - überdurchschnittlichen Niveau.

Es wurde eine Besitzstandsregelung eingeführt und eine Tarifanpassungszulage. Die Tarifanpassungszulage ist auf zwei Jahre befristet. Damit wird verhindert, dass einzelne Mitarbeiter durch die Umstellung von der Sonderregelung auf die AVR-DWBO schlechter gestellt werden.

Kontakt:
Christiane Lehmacher-Dubberke
Pressesprecherin
Leitung Diakonie-Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Diakonisches Werk
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. (DWBO)
030 82097 - 110
0173 - 60 333 22
Lehmacher.C@dwbo.de

www.diakonie-portal.de

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